UnVorhersagbarkeit
In einem bestimmten Fall kann der durchschnittliche vernünftige Mensch vorhersehen;Oder nach den subjektiven Voraussetzungen des Akteurs, wie Alter, intellektuelle Entwicklung, Wissensstand, Bildung und technisches Können etc., zu beurteilen, ob die Vertragsparteien voraussehen sollten.
IneVitalität
Obwohl die Parteien rechtzeitige und angemessene Maßnahmen für die mögliche unerwartete Situation ergriffen haben, kann es objektiv nicht verhindern, dass diese unerwartete Situation eintritt.
Unüberwindbar
Der Betroffene kann den durch einen Unfall verursachten Schaden nicht überwinden.Wenn die durch ein Ereignis verursachten Folgen durch die Bemühungen der Beteiligten überwunden werden können, handelt es sich bei dem Ereignis nicht um ein Ereignis höherer Gewalt.
Vertragserfüllungszeitraum
Ereignisse höherer Gewalt müssen nach Vertragsunterzeichnung und vor dessen Beendigung, also während der Vertragserfüllung, eintreten.Tritt ein Ereignis vor oder nach Vertragsschluss ein oder gerät eine Partei in Verzug und stimmt die andere Partei zu, kann dies kein Ereignis höherer Gewalt darstellen.
Postzeit: 19. Dezember 2020