Kategorie | AAnkündigung Nr. | CKommentare |
Überwachung tierischer und pflanzlicher Produkte | Bekanntmachung Nr. 82 der Allgemeinen Zollverwaltung im Jahr 2021 | Bekanntmachung zu Quarantäne- und Hygienevorschriften für importierte irische Zuchtschweine.Ab dem 18.10.2021 dürfen irische Zuchtschweine, die die Anforderungen erfüllen, importiert werden.Es wird von sieben Aspekten geregelt: Quarantänegenehmigungsanforderungen, irischer Tiergesundheitsstatus, landwirtschaftliche Tiergesundheitsanforderungen für Exportzuchtschweine, Farmquarantäneanforderungen, Quarantäneanforderungen vor dem Export, Desinfektion, Verpackungs- und Transportanforderungen und Anforderungen an Quarantänebescheinigungen. |
Zollabfertigung | Bekanntmachung Nr. 84 der Allgemeinen Zollverwaltung im Jahr 2021 | Ankündigung, keine APS-Ursprungszeugnisse mehr für Waren auszustellen, die für die EU-Mitgliedsstaaten, das Vereinigte Königreich, Kanada, die Türkei, die Ukraine und Liechtenstein bestimmt sind.Seit dem 1. Dezember 2021 stellt der Zoll keine GSP-Ursprungsnachweise mehr für Waren aus, die in die EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich, Kanada, die Türkei, die Ukraine und Liechtenstein exportiert werden.Falls ein Ursprungsnachweis erforderlich ist, kann ein nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis beantragt werden. |
Behördliche Genehmigung | Bekanntmachung Nr. 87 der Allgemeinen Zollverwaltung im Jahr 2021 | Bekanntmachung über den Erlass von Verwaltungsmaßnahmen für exportierende Unternehmen der Lebensmittelproduktion zur Beantragung der Registrierung im Ausland.Die Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Es ist klar, dass der registrierungspflichtige Umfang darin besteht, dass die exportierenden Lebensmittelproduktionsunternehmen nicht die Produktions-, Verarbeitungs- und Lagerunternehmen von exportierten Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittel- verwandte Produkte.Die zuständige Stelle ist die Allgemeine Zollverwaltung.Die Managementmaßnahmen regeln die Registrierungsbedingungen, Bewertungsverfahren und das Postregistrierungsmanagement von exportierenden Lebensmittelproduktionsunternehmen. |
Bekanntmachung Nr. 470, 2021 der Allgemeinen Zollverwaltung, Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten | Die Volksrepublik China verbietet das Mitführen oder Versenden der Liste von Tieren und Pflanzen, deren Produkten und anderen Quarantäneobjekten, die in das Hoheitsgebiet gelangt sind.In dieser Überarbeitung werden einige tierische und pflanzliche Produkte mit hohem Risiko und andere Quarantänegegenstände hinzugefügt, wie z. B. frische Schnittblumen, veterinärbiologische Produkte, Tabakschnitzel usw., während einige vernachlässigbare Risiken von tierischen und pflanzlichen Produkten und anderen Quarantänegegenständen hinzugefügt werden Ausgenommen sind beispielsweise getrocknete, gekochte, fermentierte essbare Saucen, Wassertierprodukte und verarbeitete Eierschalen, Hufknochen, Schalentiere, Krebstiere und andere handwerkliche Erzeugnisse, die wissenschaftlicher eingestuft werden, z. B. Wassertierprodukte, die separat aufgeführt und aus biologischem Anbau stammen . |
Postzeit: 30. Dezember 2021