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Überwachung tierischer und pflanzlicher Produkte | Bekanntmachung Nr. 90 der Allgemeinen Zollverwaltung im Jahr 2021 | Bekanntmachung über Quarantäneanforderungen für importierte frische Maracujapflanzen in Laos.Ab dem 5. November 2021 ist die importierte frische Passionsfrucht aus Laos erlaubt, die die entsprechenden Anforderungen erfüllt.Frische Maracuja (Maracuja, wissenschaftlicher Name Pass if loraedul is , englischer Name Maracuja) aus dem Anbaugebiet Laos Passionsfrucht darf importiert werden.Die Ankündigung umfasst neun Aspekte, wie die Registrierung von zugelassenen Obstgärten und Verpackungsfabriken, Schädlinge, Management von Obstgärten, Management von Verpackungsfabriken, Verpackungsanforderungen, Quarantäne vor der Ausfuhr, Anforderungen an Pflanzenquarantänezertifikate, Eingangsquarantäne und uneingeschränkte Behandlung sowie rückwirkende Überprüfung. |
Bekanntmachung Nr. 89 der Allgemeinen Zollverwaltung im Jahr 202 1 | Bekanntmachung über Inspektions- und Quarantäneanforderungen für Import- und Exportfrüchte Chinas und Thailands beim Transport in Drittländer.Ab dem 3. November 2021 dürfen die Import- und Exportfrüchte Chinas und Thailands, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, durch Drittländer transportiert werden.Waren, die ein- und ausreisen dürfen, sind Früchte, die in der Liste der Obstsorten aufgeführt sind, die von der Allgemeinen Zollverwaltung der Volksrepublik China und dem Ministerium für Landwirtschaft und Genossenschaften von Thailand zugelassen sind.Begrenzte Ein- und Ausgangshäfen, 10 Häfen in China und 6 Häfen in Thailand, die dynamisch angepasst werden.Die Bekanntmachung regelt die zugelassenen Obstplantagen, Verpackungsanlagen und damit verbundenen Kennzeichen, Verpackungsanforderungen, Anforderungen an Pflanzengesundheitszeugnisse, Anforderungen für den Transport durch Drittländer sowie Eingangskontrolle und Quarantäne.Darunter ist klar, dass während des Transports von Früchten im Transit in ein Drittland kein Behälter geöffnet oder ausgetauscht werden darf. | |
Bekanntmachung Nr. 85 der Allgemeinen Zollverwaltung im Jahr 2021 | Bekanntmachung über Inspektions- und Quarantäneanforderungen für importiertes italienisches Rindfleisch.Seit dem 26.10.2021 ist italienisches Rindfleisch erlaubt, das die entsprechenden Anforderungen erfüllt importiert werden.Zur Einfuhr zugelassene Erzeugnisse sind gefrorene und gekühlte, entbeinte Skelettmuskeln von Rindern unter 30 Monaten, d. h. die Skelettmuskeln von Rindern nach dem Schlachten und Ausbluten, mit Ausnahme von Haut (Haaren), Eingeweiden, Kopf, Schwanz und Gliedmaßen (unter Handgelenk und Gelenken).Produkte, die nicht importiert werden dürfen, sind Hackfleisch, Hackfleisch, Hackfleisch, Reststücke, zerteiltes Fleisch und andere Nebenprodukte.Die Ankündigung sieht vier Aspekte vor: Anforderungen an Produktionsbetriebe, Inspektions- und Quarantäneanforderungen, Zertifikatsanforderungen, Verpackung, Lagerung, Transport und Kennzeichnungsanforderungen. | |
Bekanntmachung Nr. 83 der Allgemeinen Zollverwaltung im Jahr 202 1 | Bekanntmachung über Kontroll- und Quarantäneanforderungen für importiertes russisches Rindfleisch.Ab dem 18. Oktober 2021 darf russisches Rindfleisch, das die entsprechenden Anforderungen erfüllt, importiert werden.Zur Einfuhr zugelassenes russisches Rindfleisch bezieht sich auf gefrorenes oder gekühltes, entbeintes oder entbeintes Skelettmuskulatur von Rindern, die zum Zeitpunkt der Schlachtung jünger als 30 Monate sind |
Postzeit: 29. Dezember 2021