Kategorie | Ankündigung Nr. | Kommentare |
Zugang zu tierischen und pflanzlichen Produkten | Abteilung für Tier- und Pflanzenquarantäne, Allgemeine Zollverwaltung Nr. 38 [2020]. | Warnhinweis zur Verhinderung der Einschleppung der hochpathogenen Vogelgrippe in Irland.Seit dem 15. Dezember 2020 ist die direkte oder indirekte Einfuhr von Geflügel und verwandten Produkten aus Irland verboten, einschließlich Produkten aus unverarbeitetem oder verarbeitetem Geflügel, die weiterhin Krankheiten übertragen können. |
Bekanntmachung Nr. 126 von 2020 der Allgemeinen Zollverwaltung | Bekanntmachung über Inspektions- und Quarantäneanforderungen für importiertes mongolisches Mehl.In der Mongolei hergestelltes Mehl darf ab dem 7. Dezember 2020 nach China exportiert werden. Die diesmal nach China exportierten Produkte beziehen sich auf die essbaren feinpulvrigen Lebensmittel, die durch Verarbeitung von Weizen (Triticum Aestivum L.) oder Roggen (Secale Cereal.) hergestellt werden in der Mongolei in der Mongolei.Diese Ankündigung regelt 9 Aspekte, darunter Produktionsanlagen, Pflanzenquarantäne, Herkunft, technische Produktionsanforderungen, Transportmittel, Pflanzenquarantänezertifikate, Lebensmittelsicherheit und Registrierung von Verpackungs- und Produktionsunternehmen bei der Allgemeinen Zollverwaltung der VR China. | |
Bekanntmachung Nr. 125 von 2020 des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten und der Allgemeinen Zollverwaltung | Ankündigung zur Verhinderung der Einschleppung der belgischen hochpathogenen Vogelgrippe nach China .Seit dem 12. Dezember 2020 ist es verboten, Geflügel und verwandte Produkte direkt oder indirekt aus Belgien zu importieren, einschließlich Produkten, die von unverarbeitetem Geflügel oder verarbeitetem Geflügel stammen, das immer noch Seuchen verbreiten kann. | |
Abteilung für Tier- und Pflanzenquarantäne, Allgemeine Zollverwaltung Nr. 90 [2020] | Hinweis zur Aussetzung des Imports von Rundholz aus Tasmanien und Südaustralien.Alle Zollämter werden die Zollanmeldung von Rundholz aus Tasmanien und Südaustralien aussetzen, die nach dem 3. Dezember 2020 (einschließlich) versendet werden. | |
Bekanntmachung Nr. 122 von 2020 der Allgemeinen Zollverwaltung | Ankündigung zu Inspektions- und Quarantänevorschriften für importierte mexikanische Sorghumhirse.Seit dem 30. November 2020 darf in Mexiko produziertes Sorghum, das die Kontroll- und Quarantäneanforderungen erfüllt, importiert werden.Die Produkte, die diesmal importiert werden dürfen, beziehen sich auf Sorghum-Samen (L.), die in Mexiko gepflanzt und verarbeitet werden.DIE Ankündigung regelt Produktionsanlagen, Pflanzenquarantäne, Begasungsbehandlung, Pflanzenquarantänezertifikat, Lebensmittelsicherheit, Verpackungsregistrierung von Sorghum-Produktionsunternehmen. | |
Abteilung für Tierhaltung von der Allgemeinen Zollverwaltung [2020] Nr. 36 | Warnbulletin zur Verhinderung der Einschleppung der hochpathogenen Vogelgrippe in Südkorea.Seit dem 30. November 2020 ist es verboten, Geflügel und verwandte Produkte direkt oder indirekt aus Korea zu importieren, einschließlich Produkten, die aus unverarbeitetem Geflügel oder verarbeitetem Geflügel stammen, das immer noch Seuchen verbreiten kann | |
Abteilung Tierhaltung der Allgemeinen Zollverwaltung [2020] Nr. 3 5 | Warnbulletin zur Verhinderung der Einschleppung der hochpathogenen Vogelgrippe in Belgien.Seit dem 28. November 2020 ist es verboten, Geflügel und verwandte Produkte direkt oder indirekt aus Belgien zu importieren, einschließlich unverarbeiteter oder verarbeiteter Geflügelprodukte, die dennoch Seuchen verbreiten können. | |
Abteilung für Tierhaltung von die Allgemeine Zollverwaltung [2020] Nr. 34 | Warnbulletin zur Verhinderung der Einschleppung von knotiger Dermatose bei birmanischen Rindern.Seit dem 27. November 2020 ist es verboten, Rinder und verwandte Produkte direkt oder indirekt aus Myanmar zu importieren, einschließlich Produkten, die von Rindern stammen, die unverarbeitet oder verarbeitet sind, aber dennoch Epidemien verbreiten können. | |
Abteilung Tierhalterryvon die Allgemeine Zollverwaltung [2020] Nr. 33 | Warnbulletin zur Verhinderung der Einschleppung der Blauzungenkrankheit in Spa in. Seit dem 27. November 2020 ist es verboten, Wiederkäuer und verwandte Produkte direkt oder indirekt aus Spa in zu importieren, einschließlich Produkten, die von Wiederkäuern stammen, die unverarbeitet oder verarbeitet sind, sich aber dennoch ausbreiten können Krankheiten . |
Postzeit: 27. Januar 2021