Mitteilung über die Einfuhrsteuerpolitik für die Exploration, Erschließung und Nutzung von Energieressourcen während des „14. Fünfjahresplans“ (5)

Beschreibung der Waren, die von Einfuhrabgaben befreit sind, und Link-Mehrwertsteuer

Die Artikel 1 bis 3 des Rundschreibens legen fest, welche Instrumente, Zubehörteile und Spezialwerkzeuge von Einfuhrabgaben und der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind.Die Listenverwaltung wird vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium, der Allgemeinen Zollverwaltung, der Staatlichen Steuerverwaltung und der Nationalen Energieverwaltung gesondert formuliert und gemeinsam herausgegeben.

Zollaufsicht

Die zuständige Stelle der ausführenden Stelle stellt das Bestätigungsformular aus;Die Projektdurchführungsstelle beantragt beim Zoll Steuerermäßigungs- und Befreiungsverfahren für eingeführte Waren gemäß den zollrechtlichen Vorschriften mit dem „Bestätigungsformular“ und anderen relevanten Unterlagen.

Verzicht auf die Steuerfreigrenze

Die Einheit, die die Qualifikation für die Steuerbefreiung erlangt hat, kann beim zuständigen Zoll einen Antrag stellen und auf die Befreiung von den Einfuhrabgaben verzichten.Verzichtet die betreffende Einheit freiwillig auf die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer, darf die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nicht innerhalb von 36 Monaten beantragt werden.

Welche Institutionen haben das Bestätigungsformular ausgestellt?

Das Ministerium für natürliche Ressourcen, die China National Petroleum Corporation Limited, die China National Petroleum and Chemical Corporation Limited, die China National Offshore Oil Corporation Limited, die China National Offshore Oil Corporation Limited und die vom Finanzministerium geleiteten Projektmanagementeinheiten zur Bestätigung.


Postzeit: 01.07.2021