Größere Änderung der Verordnung Nr. 251 der Allgemeinen Zollverwaltung

Austausch von alten u neue Vorschriften

Ersetzen der Verwaltungsvorschriften der Volksrepublik China über die Klassifizierung von importierten und exportierten Waren des Zolls in der Fassung der Verordnung Nr. 158 der Allgemeinen Zollverwaltung und der Verordnung Nr. 218 der Allgemeinen Zollverwaltung und der Verwaltungs.Maßnahmen der Volksrepublik China zu Zolllabortests, wie sie durch die Verordnung Nr. 17 (i) der Allgemeinen Zollverwaltung veröffentlicht wurden.

Revisionsbedeutung

Mit der kontinuierlichen Vertiefung der Reform „Verwaltung straffen, Befugnisse delegieren, Regulierung stärken und Dienstleistungen verbessern“ umfasste die institutionelle Reform die Inspektions- und Quarantänefunktion im Zoll, die Aufhebung des Zollprüfzentrums und die Notwendigkeit einer Reform des Zolls Integration der nationalen Zollabfertigung.Die aktuellen Regelungen sind für die zollrechtliche Einreihungsarbeit nicht mehr geeignet und müssen sogar überarbeitet werden.

Hauptänderung 1

die entsprechenden Klauseln zur Vorklassifizierung gestrichen und die Leitklauseln zur Vorabbestimmung der Klassifizierung entsprechend hinzugefügt (Artikel 20);Aufnahme und Klarstellung der einschlägigen Bestimmungen zu Labortests und Inspektionen, die in direktem Zusammenhang mit der Einreihung von Zollwaren stehen, in die Maßnahmen zur Durchführung von Labortests (Artikel 10-17).

Hauptänderung 2

Mit der zunehmenden Vielfalt und Komplexität von Waren sind die nationalen Standards und Industriestandards in Bezug auf Import- und Exportgüter zu einer wichtigen Referenz für die Warenklassifizierung geworden und sind auch die Klassifizierungsfragen, denen Unternehmen mehr Aufmerksamkeit schenken.In dieser Überarbeitung werden die nationalen Normen und Industrienormen in den Referenzbereich der Warenklassifizierung aufgenommen und ihre anwendbaren Grundsätze klargestellt (Artikel 2).


Postzeit: 25. November 2021