Allgemeine Zollverwaltung Nr. 11, 2006
- Es wird zum 1. April 2006 umgesetzt
- Beigefügt ist die Liste der gemeinsamen Waren importierter Waren mit Formelpreisen
- Importierte Waren, die nicht in der Warenliste enthalten sind, können ebenfalls beim Zoll zur Prüfung und Genehmigung des verzollten Preises auf der Grundlage des Abrechnungspreises beantragt werden, der durch die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarte Preisformel bestimmt wird, wenn sie die Anforderungen von Artikel 2 der Bekanntmachung
Allgemeine Zollverwaltung Nr. 15, 2015
- Sie tritt am 1. Mai 2015 in Kraft und die bisherige Bekanntmachung wird aufgehoben
- Die Ankündigung, Formelpreise zur Bestimmung des Zollwerts von Waren zu verwenden, gilt vor dem 31. August 2021 (einschließlich dieses Tages);
- Rohstoffe mit Formelpreis werden nicht mehr detailliert aufgeführt
Allgemeine Zollverwaltung Nr. 44, 2021
- Sie tritt am 1. September 2021 in Kraft und die bisherige Bekanntmachung wird aufgehoben
- Änderung der Anforderungen für das Ausfüllen von Zollerklärungsformularen unter der Bedingung der Preisformel für importierte Waren
- Abbrechen „Nach Umsetzung des Formelpreisvertrages führt der Zoll die Gesamtbetragsprüfung durch.“
Postzeit: 16. September 2021