Standardisierte Deklarationsinhalte von „Deklarationselementen“
„Deklarationselemente“ Standarddeklaration und Verwendung von Barcodes für Waren ergänzen sich gegenseitig.Gemäß Artikel 24 des Zollgesetzes und Artikel 7 der Verwaltungsvorschriften über die Zollanmeldung von Ein- und Ausfuhrwaren hat der Empfänger oder Versender der Ein- und Ausfuhr oder das mit der Zollanmeldung beauftragte Unternehmen gegenüber dem Zoll wahrheitsgemäß und gesetzeskonform zu deklarieren und trägt die entsprechende gesetzliche Verantwortung für die Authentizität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Standardisierung der Deklarationsinhalte
Erstens beziehen sich diese Inhalte auf die Genauigkeit der Sammlung und Verwaltungselemente wie Klassifizierung, Preis und Herkunft des Landes.Zweitens wären sie mit Steuerrisiken verbunden.Schließlich können sie mit dem Compliance-Bewusstsein von Unternehmen und der Einhaltung von Steuervorschriften zusammenhängen.
Deklarationselemente:
Klassifizierungs- und Validierungsfaktoren
1. Handelsname, Inhaltsstoffgehalt
2. Physikalische Form, technischer Index
3. Verarbeitungstechnologie, Produktstruktur
4.Funktion, Arbeitsprinzip
Preisgenehmigungsfaktoren
1.Marke
2.Klasse
3.Hersteller
4. Vertragsdatum
Handelskontrollfaktoren
1.Inhaltsstoffe (z. B. Vorläuferchemikalien in Gütern mit doppeltem Verwendungszweck)
2. Verwendung (z. B. Zulassungsbescheinigung für nicht landwirtschaftliche Pestizide)
3. Technischer Index (z. B. elektrischer Index im ITA-Anwendungszertifikat)
Anwendbare Faktoren für den Steuersatz
1. Antidumpingzoll (z. B. Modell)
2.Vorläufiger Steuersatz (z. B. konkreter Name)
Andere Validierungsfaktoren
Zum Beispiel: GTIN, CAS, Ladungsmerkmale, Farbe, Verpackungsarten usw
Postzeit: 19. Dezember 2019