Anpassung der vorab aufgezeichneten Regeln für präferenzielle Ursprungsinformationen für den Import
Gemäß der Bekanntmachung Nr. 34 der Allgemeinen Zollverwaltung im Jahr 2021 wurden seit dem 10. Mai 2021 die Anforderungen für das Ausfüllen und Melden der Ursprungsspalte der Formulare zur Warenanmeldung für Einfuhren und Ausfuhren im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen angepasst.
Angelegenheiten, die bei der Deklaration beachtet werden müssen
•Die Originalspalte „Begleitdokumente“ ist nicht mit dem Code „Y“ und der Ursprungszeugnisnummer vorbelegt.
• Füllen Sie für jede Ware die Spaltenüberschrift aus
„Vorteile des Präferenzhandelsabkommens“.Wenn keine Leistungen betroffen sind, klicken Sie auf „Leistungen kündigen“.
•Eine Erklärung kann nur einem Ursprungszeugnis/einer Ursprungserklärung entsprechen.
Am 10. Mai ging die neue umfassende Serviceplattform von origin an den Start
Melden Sie sich bei „Single Window“ – Origin Module – „Certificate of Origin Integrated Service Platform“ an
1. Das neue System kann historische Daten abfragen und Neugeschäfte abwickeln
2. Bei der Beantragung des Ursprungszeugnisses beim Zoll über die Integrationsplattform „Internet + Zoll“, das „Single Window“ des internationalen Handels Chinas, den „Single Window“ Importclient und andere offizielle Zolldeklarationskanäle, falls vorhanden anormale Deklaration des Zeugnisses oder anormaler Belegempfang, kann rechtzeitig die Kundendienst-Hotline 95198 oder 12360 angerufen werden.
Postzeit: 01.07.2021