Der chinesische Zoll erweitert die Anwendung des ATA-Carnet-Systems

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Vor 2019 gemäß GCAA (General Administration of Customs of the PR China) Announcement No. 212 in 2013 ("Administrative Measures of the Customs of the People's Republic of China for Temporary Entry and Output of Goods") sind die vorübergehend mit dem Carnet ATA eingeführten Waren auf die in den internationalen Übereinkommen festgelegten beschränkt.Grundsätzlich akzeptiert China nur das Carnet ATA für Ausstellungen und Messen (EF).

Im Jahr 2019 hat GACC die Bekanntmachung Nr. 13 von 2019 (Ankündigung zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Überwachung vorübergehend ein- und ausgehender Waren) eingeführt.Ab 9th.Jan. 2019 China begann, Carnets ATA für kommerzielle Zwecke zu akzeptieren

Muster (CS) und professionelle Ausrüstung (PE).Container für die vorübergehende Einfuhr und deren Zubehör und Ausrüstung sowie Ersatzteile für Wartungscontainer müssen die Zollformalitäten gemäß den einschlägigen Vorschriften durchlaufen.

Nun, laut Bekanntmachung Nr. 193 von 2019 der Allgemeinen Zollverwaltung (Ankündigung zur vorübergehenden Einfuhr von Carnets ATA für Sportartikel), um China bei der Ausrichtung der Olympischen Winterspiele und Winterparalympics 2022 in Peking und anderer sportlicher Aktivitäten zu unterstützen Gemäß den Bestimmungen der internationalen Übereinkommen über die vorübergehende Einfuhr von Waren akzeptiert China ab dem 1. Januar 2020 das Carnet ATA für "Sportartikel". Mit dem Carnet ATA können die Zollformalitäten für die vorübergehende Einfuhr der für den Sport erforderlichen Sportartikel erfüllt werden Wettbewerbe, Auftritte und Training.

Die oben genannten Dokumente beziehen sich auf die Istanbul-Konvention.Mit Zustimmung des Staatsrates hat China die Annahme des Übereinkommens über vorläufige vorübergehende Einfuhren (d. h. des Übereinkommens von Istanbul) erweitert, das dem Anhang B2 über Berufsausrüstung und dem Anhang B.3 beigefügt ist.

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Hinweis zur Zollanmeldung

- Bereitstellung von ATA-Carnets, die mit dem Verwendungszweck der oben genannten vier Arten von Waren (Ausstellung, Sportartikel, Berufsausrüstung und Handelsmuster) gekennzeichnet sind, um sie beim Zoll anzumelden.

– Zusätzlich zum Carnet ATA müssen Importunternehmen weitere Informationen bereitstellen, um die Verwendung importierter Waren nachzuweisen, wie z. B. nationale Chargendokumente, detaillierte Warenbeschreibungen nach Unternehmen und Warenlisten.

– Im Ausland ausgestellte Carnets ATA müssen elektronisch beim China Council for the Promotion of International Trade / China International Chamber of Commerce eingereicht werden, bevor sie in China verwendet werden.


Postzeit: 08.01.2020