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Zugriffskategorie Tier- und Pflanzenprodukte | Bekanntmachung Nr. 134 von 2019 der Allgemeinen Zollverwaltung | Ankündigung zu Inspektions- und Quarantäneanforderungen für importierten roten Paprika aus Usbekistan.Seit dem 13. August 2019 wird die in der Republik Usbekistan angebaute und verarbeitete essbare rote Paprika (Capsicum annuum) nach China exportiert, und die Produkte müssen die Inspektions- und Quarantäneanforderungen für importierte rote Paprika aus Usbekistan erfüllen. |
Bekanntmachung Nr. 132 von 2019 der Allgemeinen Zollverwaltung | Ankündigung zu Inspektions- und Quarantäneanforderungen für importiertes indisches Pfeffermehl.Vom 29. Juli bis zum Nebenprodukt von Capsanthin und Capsaicin, das durch Lösungsmittelextraktionsverfahren aus der Fruchthülle der Paprika extrahiert wurde und keine Hinterfüllungen anderer Gewebe wie Paprikazweige und -blätter enthält.Das Produkt muss den einschlägigen Bestimmungen der Inspektions- und Quarantäneanforderungen für importiertes indisches Chilimehl entsprechen | |
Bekanntmachung Nr. 129 von 2019 der Allgemeinen Zollverwaltung | Bekanntmachung über die Zulassung von Zitronenimporten aus Tadschikistan.Ab dem 1. August 2019 dürfen Zitronen aus Zitronenanbaugebieten in Tadschikistan (wissenschaftlicher Name Citrus limon, englischer Name Lemon) nach China importiert werden.Die Produkte müssen den einschlägigen Bestimmungen der Quarantänebestimmungen für importierte Zitronenpflanzen in Tadschikistan entsprechen | |
Bekanntmachung Nr. 128 von 2019 der Allgemeinen Zollverwaltung | Ankündigung zu Inspektions- und Quarantäneanforderungen für importierte bolivianische Kaffeebohnen.Seit dem 1. August 2019 dürfen bolivianische Kaffeebohnen importiert werden.Die in Bolivien angebauten und verarbeiteten gerösteten und geschälten Kaffeesamen (Coffea arabica L) (ohne Endokarp) müssen ebenfalls die einschlägigen Bestimmungen der Kontroll- und Quarantäneanforderungen für importierte bolivianische Kaffeebohnen erfüllen. | |
Bekanntmachung Nr. 126 von 2019 der Allgemeinen Zollverwaltung | Ankündigung zu Quarantäneanforderungen für importierte russische Gerstenpflanzen.Ab dem 29. Juli 2019 darf Gerste (Horde um Vulgare L, englischer Name Gerste), die in sieben Gerstenanbaugebieten Russlands produziert wird, darunter Tscheljabinsk, Omsk, Neusibirien, Kurgan, Altai, Krasnojarsk und Amur, importiert werden .Die Produkte sollen in Russland produziert und nur zur Verarbeitung von Sommergerstensamen nach China exportiert werden.Sie dürfen nicht zum Anpflanzen verwendet werden.Gleichzeitig müssen sie den einschlägigen Bestimmungen der Quarantänebestimmungen für importierte russische Gerstenpflanzen entsprechen | |
Bekanntmachung Nr. 124 der Allgemeinen Zollverwaltung | Ankündigung zur Zulassung von Sojabohnenimporten in ganz Russland.Ab dem 25. Juli 2019 dürfen alle Produktionsgebiete in Russland Sojabohnen (wissenschaftlicher Name: Glycine max (L) Merr, englischer Name: Soybean) zur Verarbeitung und zum Export nach China anbauen.die Produkte müssen den einschlägigen Bestimmungen der Werksinspektion und den Quarantäneanforderungen für importierte russische Sojabohnen entsprechen.com, Reis und Raps. | |
Bekanntmachung Nr. 123 der Allgemeinen Zollverwaltung | Ankündigung zur Erweiterung der russischen Weizenproduktionsgebiete in China.Seit dem 25. Juli 2019 werden die in der Präfektur Kurgan in Russland gepflanzten und produzierten verarbeiteten Sommerweizensamen erhöht, und der Weizen wird nicht zu Pflanzzwecken nach China exportiert.Die Produkte müssen den einschlägigen Bestimmungen der Kontroll- und Quarantänevorschriften für importierte russische Weizenpflanzen entsprechen. | |
Bekanntmachung Nr. 122 der Allgemeinen Zollverwaltung und des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Gebiete | Ankündigung zur Aufhebung des Verbots der Maul- und Klauenseuche in Teilen Südafrikas.Ab dem 23. Juli 2019 wird das Verbot des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Südafrika mit Ausnahme der Regionen Limpopo, Mpumalanga, EHLANZENI und KwaZulu-Natal aufgehoben. |
Postzeit: 19. Dezember 2019